BFH* Steuerurteil VI B 5/04, NV vom 16.09.2004 „Nach § 8 Abs. 2 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kann bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines betrieblichen PKW nur dann von der 1 v.H.-Regelung ( § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz...

Abgabenordnung: § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen „Die in Absatz 1 Nr. 1, 4 und 4a aufgeführten Unterlagen [Buchungsbelege wie das Fahrtenbuch] sind zehn Jahre, die sonstigen in Absatz 1 aufgeführten Unterlagen sechs Jahre aufzubewahren, sofern nicht in anderen Steuergesetzen kürzere Aufbewahrungsfristen zugelassen sind.“...

* Diese Angebote sind für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe und verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt., zzgl. Versand, sofern ein Fremdeinbau erfolgt.

** Das Angebot gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.