Nachweis der Kosten durch Belege

BFH* Steuerurteil VI B 5/04, NV vom 16.09.2004

„Nach § 8 Abs. 2 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kann bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines betrieblichen PKW nur dann von der 1 v.H.-Regelung ( § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ) abgewichen werden, „wenn die durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege nachgewiesen werden” und ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird.“
* Bundesfinanzhof



* Diese Angebote sind für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe und verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt., zzgl. Versand, sofern ein Fremdeinbau erfolgt.

** Das Angebot gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.