Vor der Bestellung

Die TrackBase-App gibt es als Download im Apple-Store, Google Playstore oder als Webversion direkt hier.

Die Fahrtenbuch-App funktioniert nur in Verbindung mit einem TrackBase Telematik-System bzw. unserem OBD-Stecker. Wenn Sie sich noch nicht für eine unserer Lösungen entschieden haben, erfahren Sie hier mehr zu unserem elektronischen Fahrtenbuch.

Die Voraussetzung für die Verwendung der TrackBase Fahrtenbuch-App ist die Android Version 4.4 oder höher bzw. Apple iOS 10.0 oder neuer.

Unsere Preise staffeln sich nach der Nutzungsdauer. Entscheiden Sie sich für 12 Monate, beträgt der Monatsbetrag 32,29 € pro Fahrzeug. Mit zunehmender Dauer sinken die Preise entsprechend. Wir staffeln in 12, 24, 36, 48 und 60 Monate.

Bei allen Varianten sind die folgenden Leistungen inklusive:

  • Vor-Ort-Einbau
  • eFahrtenbuch
  • Anzeige der Fahrzeuge in der Karte
  • Routendetails
  • Echtzeitortung
  • Standorte
  • Zugang Steuerberater
  • Synchronisation Desktop, Tablet und Smartphone
  • Fahrtenbuch-App
  • Erinnerung Fristablauf
  • Datenspeicherung 10 Jahre

Infos zu den einzelnen Modulen sowie allen Preisen finden Sie hier.

Ja. Sie können Ihrem Steuerberater das Fahrtenbuch entweder per unveränderbarem PDF-Export zur Verfügung stellen oder Sie können einen Steuerberater-Zugang für das Web-Portal einrichten. So kann er das Fahrtenbuch überprüfen, bevor Sie es beim zuständigen Finanzamt einreichen.

Der Wechsel von einem handschriftlichen zu einem digitalen Fahrtenbuch ist jederzeit möglich. Gleiches gilt für den Wechsel von dem digitalen Fahrtenbuch eines anderen Anbieters. Wenn Sie aktuell nach der 1 %-Regelung versteuern, beachten Sie bitte, dass ein Umstieg auf die Fahrtenbuchmethode (sowohl handschriftlich, als auch digital) aus steuerrechtlichen Gründen nur zum Jahreswechsel möglich ist. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Sie den Firmenwagen wechseln. In diesem Fall können Sie die Versteuerungsmethode auch unterjährig wechseln.

Sollten Sie während eines laufenden Kalenderjahres von einem handschriftlichen zum elektronischen Fahrtenbuch wechseln, müssen Sie beim Finanzamt der Vollständigkeit halber beide Fahrtenbücher einreichen.

* Diese Angebote sind für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe und verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt., zzgl. Versand, sofern ein Fremdeinbau erfolgt.

** Das Angebot gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.