Pauschale Berechnung des privaten Nutzungsanteils

BMF*-Pressemitteilung 138/2005 vom 20.12.2005

„Die Besteuerung der privaten Nutzung von Kraftfahrzeugen unter Anwendung der 1 %-Regelung wird auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG-E) beschränkt. Die geplanten Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Fälle, in denen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug zur privaten Mitnutzung überlässt (sog. Dienstwagenbesteuerung).“ Die pauschale Bemessung des privaten Nutzungsanteils für Fahrzeuge (1 %-Regelung) ist also seit 2006 nur noch für Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens anwendbar (d.h. Fahrzeuge, die zu mindestens 50% geschäftlich genutzt werden).



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