Mindestanforderungen an ein Fahrtenbuch

BFH* Steuerurteil VI R 35/12 vom 20.03.2014

„[…] ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch [muss] zeitnah und in geschlossener Form geführt werden, um so nachträgliche Einfügungen oder Änderungen auszuschließen oder als solche erkennbar zu machen sowie Datum, Fahrtziele und grundsätzlich auch die jeweils aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner oder jedenfalls den konkreten Gegenstand der dienstlichen Verrichtung aufführen […].“

* Bundesfinanzhof



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