Lose Notizzettel

BFH* Steuerurteil VI R 27/05 vom 09.11.2005

„Da die […] Aufzeichnungen eine “buch”-förmige äußere Gestalt aufweisen sollen, verlangt der allgemeine Sprachgebrauch des Weiteren, dass die erforderlichen Angaben in einer gebundenen oder jedenfalls in einer in sich geschlossenen Form festgehalten werden müssen […]. Lose Notizzettel können daher schon in begrifflicher Hinsicht kein “Fahrtenbuch” sein.“

* Bundesfinanzhof



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