Für Privatfahrten genügt die Kilometerangabe

Lohnsteuerrichtlinie R 8.1 LStR 2011

„Für dienstliche Fahrten sind grundsätzlich die folgenden Angaben erforderlich:

  1. Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Auswärtstätigkeit,
  2. Reiseziel und bei Umwegen auch die Reiseroute,
  3. Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner.

Für Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben; für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genügt jeweils ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch.“



* Diese Angebote sind für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe und verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt., zzgl. Versand, sofern ein Fremdeinbau erfolgt.

** Das Angebot gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.