Werbungskosten

Was sind Werbungskosten?

Unter Werbungskosten versteht man Aufwendungen, Ausgaben und Kosten, die im Zuge der beruflichen Tätigkeit entstehen. Beim Einkommenssteuergesetz heißt es: Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Die Werbungskosten mindern die Steuerlast bei Einkünften und werden von Mitarbeitern des Finanzamtes berücksichtigt. Wer den festgelegten Pauschalbetrag, auch Pauschbetrag genannt, von 920€ übersteigt und dies geltend machen möchte, muss alle Werbekosten in seiner Steuererklärung aufführen.

Zu diesen Werbungskosten, die Sie steuerlich geltend machen können, gehören unter anderem:

  • Der tägliche Arbeitsweg (Entfernungspauschale)
  • Berufliche Fachliteratur
  • Pauschalbetrag Arbeitsmittel
  • Mitgliedsbeiträge an den Berufsverband
  • Bewerbungen (Druckkosten, Bewerbungsfotos)
  • Umzugskosten
  • Reisekosten

Übrigens: Bei einer Ehe darf jeder nur seine eigenen Werbungskosten bei seinem Arbeitslohn abziehen. Das gilt auch bei Zusammenveranlagung.  Es soll verhindern, dass bei der Steuererklärung Werbungskosten doppelt angegeben und so im engen Sinne Steuern hinterzogen werden.



* Diese Angebote sind für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe und verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt., zzgl. Versand, sofern ein Fremdeinbau erfolgt.

** Das Angebot gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.