Unfall mit Firmenwagen

Was mache ich bei einem Unfall mit einem Firmenwagen?

Genau wie im privaten Bereich kann auch bei einer beruflichen Fahrt mit dem Firmenwagen viel passieren. Missachten Sie oder andere Verkehrsteilnehmer die Verkehrsregeln, kann das schnell einen Blechschaden – oder noch schlimmer – einen Personenschaden zur Folge haben. Wer jedoch für den Schaden aufkommen muss, ist gesetzlich nicht so klar geregelt wie es die meisten Autofahrer annehmen.

Tragen Sie am Verkehrsunfall keine Schuld, so muss wie gewohnt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Schäden aufkommen. Waren Sie jedoch der Unfallverursacher, kommt es auf den Grad der Fahrlässigkeit an, die Sie begangen haben. Je größer Ihre Schuld am Verkehrsunfall ist, desto höher fällt auch die Beteiligung am Schadensersatz aus.  Für den Rest kommt die Versicherung des Fahrzeughalters auf. Bei Vollkaskoversicherten Firmenfahrzeugen müssen Sie sogar nur die vereinbarte Selbstbeteiligung am Firmenwagen tragen.

Passiert der Unfall auf einer privaten Fahrt, kommt auch hier die Versicherung des Arbeitgebers für entstandene Schäden auf. Sind Privatfahrten eigentlich untersagt und es kommt zu einem Unfall so muss Ihre Versicherung den Schaden tragen. Auch in diesem Fall müssen Sie die Selbstbeteiligung am Dienstwagen zahlen.



* Diese Angebote sind für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe und verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt., zzgl. Versand, sofern ein Fremdeinbau erfolgt.

** Das Angebot gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.