Spesen

Was sind Spesen?

Unter Spesen versteht man Ausgaben, die während einer Reise durch Angestellte verursacht, gelistet und letztendlich abgerechnet werden. Dazu zählen Reise- und Versorgungskosten sowie zusätzliche Ausgaben, die bei einer Reise auf die Angestellten zukommen.

Mit einem Nachweis können die Ausgaben in der Regel mit dem tatsächlichen Betrag geltend gemacht werden. Als Spesen werden nicht die tatsächlich anfallenden Kosten, sondern Pauschalbeträge abgerechnet. Seit dem 01.01.2017 sind diese Spesensätze in Deutschland gesetzlich festgelegt. So gelten im Inland zum Beispiel Verpflegungspauschalen in Höhe von jeweils 9,60 € pro Abendessen im Hotel als erstattungsfähig oder 4,80€ pro Frühstück. Der Verpflegungsmehraufwand wird also mindestens teilweise zurückerstattet.

Diese gesetzlich vorgegebenen Summen kann der Angestellte mit einer Spesenabrechnung durchsetzen, sofern der Arbeitgeber die Pauschale nicht freiwillig errichtet. Die meisten Unternehmen planen den Umfang der anfallenden Kosten einer Betriebsreise allerdings etwas großzügiger. Das kann individuell vereinbart werden und läuft über die normalen, steuerlich nicht begünstigten Unternehmensausgaben.



* Diese Angebote sind für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe und verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt., zzgl. Versand, sofern ein Fremdeinbau erfolgt.

** Das Angebot gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.