Geschäftsreisen dürfen zusammengefasst werden

FG Steuerurteil VI R 87/04 vom 16.03.2006

Mehrere Teilabschnitte einer beruflichen Reise miteinander zu einer zusammenfassenden Eintragung zu verbinden, wenn die einzelnen aufgesuchten Geschäftspartner im Fahrtenbuch in der zeitlichen Reihenfolge aufgeführt werden. Insoweit erfährt der Grundsatz, dass jede einzelne berufliche Verwendung für sich und mit dem bei Abschluss der Fahrt erreichten Gesamtkilometerstand des Fahrzeuges aufzuzeichnen ist, eine Ausnahme. Die erforderlichen Angaben müssen sich aber aus dem Fahrtenbuch selbst entnehmen lassen. Ein Verweis auf ergänzende Unterlagen ist nur zulässig, wenn der geschlossene Charakter der Fahrtenbuchaufzeichnungen dadurch nicht beeinträchtigt wird.



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