Ja! Wir haben unser elektronisches Fahrtenbuch gemeinsam mit Steuerberatern entwickelt und den Gesetzesvorgaben des EStG wie auch den von den Finanzbehörden veröffentlichten Anforderungen zur Führung des Fahrtenbuchs angepasst. Somit werden alle Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erfüllt und der Anerkennung durch das Finanzamt steht bei...

Versteuern müssen Sie nur Ihren geldwerten Vorteil, welcher durch die Privatnutzung entsteht. Als Faustregel gilt: Je weniger private Kilometer Sie fahren, desto höher ist die Ersparnis. Mit unserem Fahrzeugkostenrechner können Sie sich Ihren Steuervorteil ganz einfach ausrechnen. Alternativ können Sie natürlich auch Ihren Steuerberater fragen. Hier...

Ja. Die Manipulation von Fahrtdatensätzen ist ausgeschlossen und ihre Verarbeitung durch unser elektronisches Fahrtenbuch komplett transparent. Jede Fahrt, die Sie unternehmen, wird automatisch und lückenlos als unveränderbarer Datensatz verschlüsselt in unserem Rechenzentrum hinterlegt. Einträge können im Nachhinein nicht mehr gelöscht oder deren Reihenfolge geändert werden....

Das ist leider nicht möglich. Grundsätzlich behalten Finanzämter es sich vor, die Anerkennung von Fahrtenbüchern auf Einzelfallentscheidungen beruhen zu lassen. Es spielt nicht nur die systemseitige Komponente eines elektronischen Fahrtenbuchs eine Rolle. Auch das Nutzungsverhalten des Einreichenden wird bewertet. Daher können wir keine Haftung für...

* Diese Angebote sind für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe und verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt., zzgl. Versand, sofern ein Fremdeinbau erfolgt.

** Das Angebot gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.