Schneekettenpflicht

Was bedeutet Schneekettenpflicht?

Die Schneekettenpflicht ist nicht in jedem Land gleich geregelt und es gelten unterschiedliche Vorgaben. In der Regel wird sie aber durch ein blaues, rundes Schild mit Schneekettensymbol angezeigt. Erscheint dieses Schneekettenschild, so müssen noch davor an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten angelegt werden.  Schneeketten bei Allradantrieben werden am besten auf allen vier Reifen angebracht. Genaue Vorschriften, wo die Schneeketten bei Allradfahrzeugen hingehören gibt es aber nicht. Wer allerdings gar keine Schneeketten dabei hat, muss wieder umkehren.

Die Höchstgeschwindigkeit für Schneeketten beträgt in den meisten Ländern 50 km/h. Wie genau mit Schneeketten umzugehen ist und ob eine Mitführpflicht von Schneeketten besteht, ist nicht länderübergreifend geregelt. Deshalb sollten Sie sich besonders bei Reisen in Wintersportgebieten, aber auch generell in der kalten Jahreszeit mit den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Landes vertraut machen.

Übrigens: Eine allgemeine Schneekettenpflicht in Deutschland gibt es nicht.  Sie müssen nur aufgezogen werden, wenn regionale Straßenverhältnisse es nötig machen.



* Diese Angebote sind für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe und verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt., zzgl. Versand, sofern ein Fremdeinbau erfolgt.

** Das Angebot gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.