Lenk- & Ruhezeiten

Was sind Lenk- und Ruhezeiten?

Der Job von LKW-Fahren spielt sich auf der Straße ab und verlangt von ihnen immer die vollste Konzentration, damit sie keine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellen. Deshalb sind Lenk- und Ruhezeiten für Lkw im Fahrpersonalgesetz (FpersG) festgelegt und werden von der Fahrpersonalverordnung (FPersV) durchgesetzt.

Lenkzeiten Lkw

Unter der Lenkzeit versteht man die Dauer der tatsächlichen Fahrtätigkeit. Dabei werden aber auch verschiedene Standzeiten wie das Stehen an Bahnschranken, Ampeln, Grenzübergängen oder Staus einbezogen. Die Tageslenkzeit beträgt 9 Stunden und kann zweimal pro Woche auf 10 Stunden verlängert werden. In anderen Fällen dürfen die Lenkzeiten von Lkw aber nicht überschritten werden. Es sind zudem die täglichen Pausenzeiten von Lkw – mindestens 45 Minuten -einzuhalten.

Ruhezeit

Unter der Ruhezeit versteht man den Zeitraum, den LKW-Fahrer zur freien Verfügung nutzen können. Es handelt sich also bei dieser Ruhezeit nicht um Arbeitszeit. Deshalb dürfen die Fahrer in dieser Lkw Pausenzeit keinen beruflichen Tätigkeiten nachgehen. Darunter zählen zum Beispiel:

  • Be- und Entladen
  • Wartung und Instandsetzung
  • Erledigung behördlicher Formalitäten
  • Bereitschaftszeit
  • Fahren auf dem Beifahrersitz als Doppelbesetzung
  • Das Führen des Fahrzeugs

Die Ruhezeit darf im LKW verbracht werden, wenn das Fahrzeug über eine Schlafkabine verfügt. Während dieser Phase darf das Fahrzeug jedoch nicht gefahren werden.

Die Ruhezeit von LKW-Fahrern wird in die Tages- und die wöchentliche Ruhezeit unterteilt.

Die tägliche Ruhezeit für LKW-Fahrer liegt bei mindestens 11 Stunden in einem Zeitraum von 24 Stunden. Sie muss nicht an einem Kalendertag genommen werden, sondern kann sich auch über zwei Tage erstrecken. Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Ruhezeit in zwei Blöcke zu splitten. Dann verlängert sich die Ruhezeit allerdings auf 12 Stunden, wobei der erste Block mindestens eine Zeitspanne von 3 Stunden betragen muss. Eine andere Aufteilung, beispielsweise in 2:10 Stunden-Blöcke ist gesetzlich nicht zulässig.

Ihre täglichen Ruhezeiten können LKW-Fahrer auch auf 9 Stunden reduzieren. Die Bedingung dafür ist aber, dass dies nur maximal 3x zwischen zwei Wochenruhezeiten passieren darf.

Die wöchentlichen Ruhezeiten belaufen sich für LKW-Fahrer auf mindestens 45 Stunden. Diese müssen sie zusammenhängend und in einem Zyklus von 6×24 Stunden nehmen. Auch hier spielen wieder nicht die Kalendertage, sondern die Zeit die entscheidende Rolle. Unter der wöchentlichen Ruhezeit kann man gewissermaßen das Wochenende der Kraftfahrer verstehen, weshalb sie gelegentlich auch als Wochenendruhezeit von Lkw- Fahrern bezeichnet wird. Da LKW-Fahrer ihre Wochenruhezeiten nicht zwangsläufig am Wochenende nehmen müssen ist das irreführend. Bei vielen bietet es sich aufgrund des Sonntagsfahrverbotes allerdings an.

Auch hier gelten wieder Ausnahmen, die eine verkürzte Wochenruhezeit möglich machen. Verkürzte wöchentliche Ruhezeiten sind nur dann zulässig, wenn diese Bedingungen eingehalten werden.

  1. In Woche 1 muss eine volle wöchentliche Ruhezeit, also 45 Stunden, eingehalten werden
  2. Die Ruhezeit in Woche 2 kann auf 24 Stunden verkürzt werden.
  3. In der dritten Woche muss wieder eine volle Wochenruhezeit von 45 Stunden eingehalten werden.
  4. Die sich auf 21 Stunden belaufende Restzeit aus der zweiten Woche sind innerhalb der nächsten drei Wochen nachzuholen.
  5. Diese Ruhezeit muss direkt im Anschluss an eine tägliche Ruhezeit angehängt werden.

Wer gegen die Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrten verstößt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Eine Überschreitung der wöchentlichen Lkw Lenkzeiten von 10 Stunden kostet den Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 600€, den Halter sogar 1800€. Die Regeln zu den Lkw Fahrzeiten und Lkw Pausenzeiten wurden schließlich gemacht, um den Straßenverkehr und auch den Job der Lkw-Fahrer sicherer zu machen.



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