Geldwerter Vorteil

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Nicht jede Form der Vergütung wird in Geld ausgezahlt. Der geldwerte Vorteil bezeichnet zum Beispiel eine Vergütung, die über den einfachen Lohn hinausgeht. Darunter fallen Sachbezüge oder Leistungen die der Arbeitgeber kostenlos oder vergünstigt bereitstellt. Dienstleistungen, Sachgeschenke oder die Bereitstellung eines Firmenwagens sind Dinge, mit denen der Arbeitnehmer zunächst Geld spart.  Der dadurch entstehende geldwerte Vorteil muss genau wie das Gehalt oder Bonuszahlungen versteuert werden. Das geschieht zusammen mit der Lohnabrechnung.

Nicht jede Art von geldwertem Vorteil ist versteuerungspflichtig. So müssen geschenkte oder vergünstigt erworbene Laptops und Smartphones, für den Beruf erforderliche Weiterbildungen, Bahnticket, Waren- oder Tankgutscheine bis 44€, Geschenke bis 60€ oder gesundheitsfördernde Maßnahmen bis 500€ nicht versteuert werden. Auch der Parkplatz oder die Übernahme der Umzugskosten durch das Unternehmen sind steuerfrei, wenn der Wohnungswechsel aus beruflichen Gründen notwendig war. Essensmarken und Restaurantgutscheine sind bis zu einem Wert von 6,33€ nicht versteuerungspflichtig und auch Kaffee, Wasser, Obst und Gemüse im Büro sind von Steuerzahlungen befreit.

Arbeitnehmern steht jährlich außerdem ein Rabattfreibetrag von je 1.080 € zu. Dieser gilt für unentgeltliche oder vergünstigte Sachbezüge, also Waren oder Dienstleistungen die das Unternehmen am Markt anbietet. Zum Freibetrag des geldwerten Vorteils zählen vergünstigte Hotelzimmer, Neuwagen, vergünstigte Flüge oder Rabatte auf Kaufhausware. Überschreitet der finanzielle Gegenwert des Mitarbeiterrabattes den Rabattfreibetrag, muss nur die darüberhinausgehende Summe versteuert werden.

Auch der Firmenwagen muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Hier müssen sich Fahrzeugführer entweder für die 1% Regelung oder die Führung eines Fahrtenbuches entscheiden.



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