Gefährdungsbeurteilung

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine der zentralen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes. Hierdurch sollen Gefährdungen vorausschauend erkannt und abgestellt werden, bevor sie zur (Gesundheits-) Gefahr für Arbeitnehmer werden.

Wie genau eine solche Gefährdungsbeurteilung stattzufinden hat, ist nicht gesetzlich festgehalten. Folgende Schritte haben sich jedoch bewährt:

  • Vorbereitung der Gefährdungsbeurteilung
  • Gefährdungsermittlung
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Festlegen von Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Durchführung der Maßnahmen
  • Überprüfung der Wirksamkeit

Die Gefährdungsbeurteilung kann der Arbeitgeber selbst durchführen. Er kann aber auch zuverlässige und fachkundige Personen damit beauftragen. Eine solche Beauftragung sollte stets schriftlich erfolgen und genau beschreiben, welche Aufgaben übertragen werden. Die rechtliche Verantwortung wird dadurch aber nicht verlagert. Sie bleibt beim Arbeitgeber, der verpflichtet ist, die Durchführung zu kontrollieren.

Die Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert werden. Unabhängig davon, wie groß das Unternehmen ist. Ob die Informationen digital oder in Papierform aufbewahrt werden, bleibt dem Arbeitgeber überlassen.



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